Psychotherapeutisches Propädeutikum Das Österreichisches Psychotherapiegesetz ist bezüglich der offenen Zugangsmöglichkeiten für eine Vielzahl von Berufen, sowie hinsichtlich der Gleichrangigkeit der wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieschulen, äußerst liberal und ein Vorbild für andere Länder außerhalb und innerhalb Europas. PsychotherapeutInnen haben sich in Städten und auf dem Lande in Praxen nieder gelassen, sie arbeiten aber auch in Krankenhäusern, in Beratungsstellen, in der Psychiatrie und in der Krisenintervention, in der Elternarbeit, in der Jugendwohlfahrt und Sozialen Arbeit, in Strafanstalten, in der Pädagogik, in Schulen und in der Erwachsenbildung etc. Sie sind heute ein nicht mehr wegzudenkender Faktor in der Gesundheitsversorgung der österreichischen Bevölkerung. Seit Einführung des Psychotherapiegesetzes 1990 ist in Österreich die Ausbildung zum Beruf der »PsychotherapeutInnen« gesetzlich geregelt. Die Ausbildung verläuft zweistufig, beginnend mit dem Psychotherapeutischen Propädeutikum und setzt sich fort im Psychotherapeutischen Fachspezifikum.Lehrgang Psychotherapeutisches Propädeutikum berufsbegleitend und nach universitären Standards, Grundstein für eine qualifizierte Ausbildung zur / zum professionellen PsychotherapeutIn
Das Curriculum zum Lehrgang Psychotherapeutisches Propädeutikum als Download
Das Anmeldeblatt zur Teilnahme am Lehrgang Psychotherapeutisches Propädeutikum |